Wer ist versichert ::: Thema Vermieter Rechtsschutz

Wer ist in der Vermieter Rechtsschutz versichert?

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Rechtsschutz für Vermieter - der Schutz wenn es Ärger mit dem Mieter gibt

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Ihre Vorteile auf einem Blick:

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Vermieter Rechtsschutz wer ist versichert?

Die Vermieterrechtsschutz schützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Mieter. Dieses können vermietete Wohnneinheiten sein oder auch gewerblich vermietete Objekte. Die Vermieterrechtsschutz übernimmt den Versicherungsschutz für alle Objekte, die Sie bei Antragsstellung mit angegeben haben. Das heißt alle vermieteten Wohneinheiten oder Objekte müssen bei Antragsstellung mit aufgeführt werden.

Also Sie sind als Vermieter für das im Antrag bzw. im Versicherungsschein erwähnte Objekt versichert.

Bei den meisten Vermieter Rechtsschutzversicherungen wird der Beitrag pro Wohneinheit bzw. Gewerbeeinheit und dem Bruttojahresmietwert berechnet. Um ein Angebot von Versicherungen zu erhalten benötigen Sie immer diese beiden Angaben. Es gibt aber auch Vermieter Rechtsschutzversicherungen die einfach nur nach Objektanzahl den Beitrag berechnen. Beide Varianten können Sie bei uns im Vergleichsrechner berechnen.

Bei Vermietern von Mehrfamilienhäusern müssen alle Wohneinheiten versichert werden!

mit der Vermieter Rechtsschutz auf der sicheren Seite!

 

Beispiele von Rechtsstreitigkeiten im Vermieter Rechtsschutz:

- Ihr Mieter verklagt Sie weil Sie angeblich die Miete zu sehr erhöht haben

- Sie haben die Nebenkostenabrechnung als Vermieter nicht an Ihren Mieter weitergegeben

- Ein Mieter fechtet Ihren Mietvertrag an.

Die Kosten dieser Rechtsfälle können enorm ausfallen und wenn Sie auch noch Besitzer von mehren Mietobjekten sind, dann sollte eine Rechtsschutz für Vermieter das Erste sein, was Sie abschließen sollten.

 

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Info zur Webseite:

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Wer ist bei der Rechtsschutz für Vermieter versichert?

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Bei der Rechtsschutz für Vermieter sind alle Wohneinheiten bzw. Gewerbeeinheiten, die Sie im Antrag angeben versichert.

Beispiel versicherter Risiken:

- Räumungsklagen wegen Mietrückstände

- wegen verwarloster Wohnung (Mietnomaden)

- Streitigkeiten Nebenkostenabrechnung

- Mängel bei Wohnungsübergabe einklage