.. So sind Schäden, die Sie sich selber zugetragen haben, weil Sie vielleicht in eine Baugrube gestürzt sind oder von herabfallenden Baumaterial getroffen worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Hier sollten Sie sich als Bauherr mit einer Unfallversicherung rechtzeitig absichern.
Auch sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbei geführt haben nicht in der Bauherrenhaftpflicht versichert .... und übgrigens in keiner Haftpflicht versicherbar.
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In der Bauherrenhaftpflicht sind folgende Schäden nicht versichert:
- Schäden, die Sie sich selber zufügen.
Beispiel:
- Sie arbeiten auf einer Baustelle und stürzen in eine Baugrube.
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbei geführt haben
Beispiel:
Sie missachten vorsätzlich Ihre Pflichten als Bauherr
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