- Melden Sie unverzüglich den Haftpflichtschaden ... auch wenn Sie denken, dass Sie nicht daran Schuld sind. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Fall genaustens prüfen !
- Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen
- Erkennen Sie keinen Schadenersatzanspruch an ! Warten Sie hier die Beurteilung Ihrer privaten Hafpflicht Versicherung ab. Sie sind nicht berechtigt einen Schadenersatzanspruch anzuerkennen !
- Sie sind verpflichtet ebenfalls alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Im Schadenfall haben Sie die Möglchkeiten über eine Schadenhotline der Versicherung den Schaden direkt mitzuteilen oder über ein Schadenformular. Die Mitarbeiter zur Schaden Hotline finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
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Info zur Webseite:
Rufen Sie Ihre Privathaftpficht Versicherung sofort an. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen. Machen Sie gegenüber dem Geschädigten kein Schuldeingeständnis. Ihre Privathaftpflicht wird zunächst prüfen ob Sie überhaupt haftpflichtig zu machen sind!
Alles weitere wird Ihnen der Sachbearbeiter der Schadenabteilung mitteilen..