Sobald ein Lebensparter oder Eheparter selbständig geworden ist, muss nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung der Tarif für Selbständige gewählt werden.
... das heißt sollte z.B. Ihre Ehefrau Angestellte sein und Sie sich gerade haupberuflich selbständig gemacht haben, müssen Sie sich nach den selbständigen Tarifen versichern. Ihre Ehefrau im Angestelltenverhältnis wäre dann in diesem Tarif auch im privaten Bereich (wenn gewählt) und als angestellte Mitarbeiterin versichert.
Im Gegensatz hierzu kann Ihre Ehefrau keinen nichtselbständigen Tarif abschließen und Sie als Selbständigen mitversichern.... mehr dazu
Selbständige die nur nebenberuflich selbständig sind können sich auch über den nichtselbständigen Rechtsschutz abschließen. Hier gibt es allerdings bei den Gesellschaften verschiedene Orientierungswerte. Bei einigen müssen Sie sich über den selbständigen Tarif versichern, sobald Sie sich selbständig gemacht haben, bei anderen Gesellschaften erst ab einem Bruttoeinkommen von bis zu 10.000 Euro im Jahr. Hier gilt es die Tarifleistungen in unserem Onlinerechner zu beachten.
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