Unfallfrei fahren wird von der Autoversicherung belohnt. Jedes Jahr, wenn Sie ohne Unfall gefahren sind, stuft Sie die Autoversicherung in eine günstigere SFR Klasse ein.
Sie fahren seit 10 Jahren unfallfrei. Dann fahren Sie in der SFR Klasse 10.
Sie fahren seit 25 Jahren unfallfrei. Dann fahren Sie in der SFR Klasse 25
Ausschlaggebend zur Beitragsberechnung ist immer die SFR Klasse und nicht die Prozente. Denn die Autoversicherungen stufen oftmals die Prozente unterschiedlich ein.
Fahranfänger haben es schwer eine günstige Autoversicherung zu finden. Gerade wenn es sich um Personen unter 23 bzw. 25 Jahre handelt. Hier lohnt es sich, dass eventuell die Eltern dass Fahrzeug zulassen und über eine Zweitwagen Regelung versichern.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, dann treten bei den meisten Versicherungen folgende SFR Regelung in Kraft (Ausschlaggebend sind immer die Bedingungen der jeweiligen Autoversicherung):
SF0 = Ersteinstufung für Fahranfänger
Je nach Autoversicherung werden Sie mit über 100% des Beitragssatzes eingestuft.
SFR / Schadenfreiheitrabatt für Zweitwagen
SF1/2 = Sondereinstufung
SF2 = Sondereinstufung bei Fahrern unter 23 bzw. 25
Diese Regelung bieten auch einige Autoversicherungen an. Wichtig zu wissen, ist, dass diese Reglung nur bei der Versicherung gilt. Bei einem Wechsel können Sie nur die tatsächlich eingefahrenen Prozente (SFR) mitnehmen. Nicht immer ist dieses auch die günstigste Möglichkeit. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!
Je nach Bedingungen hat die Autoversicherung auch die Möglichkeit Sie in eine Strafklasse zu versetzen. Dieses ist die SFR – Klasse: SF-M/S.
Oftmals wird nur der Beitrag der Autoversicherungen verglichen. Doch was ist im Schadenfall? Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden oder Vollkasko Schaden handelt, dann werden Sie von der Autoversicherung zurückgestuft. Diese Rückstufung ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. In den allgemeinen Bedingungen können Sie nachlesen in welche Schadenfreiheitsklasse Sie bei einem Unfall oder mehreren Unfällen im Versicherungsjahr zurück gestuft werden.
Dieses ist wichtig für den Beitrag, den Sie in der Zukunft bezahlen werden!
Die aktuellen schadenfreien Jahre können Sie immer aus Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen…. Oder Sie rufen einfach Ihre Autoversicherung an.
Wechseln Sie innerhalb des Versicherungsjahres, dann können Sie diesen Schadenfreiheitsrabatt als Berechnungsgrundlage für unseren Vergleichsrechner nehmen.
Wechseln Sie zum nächsten Versicherungsjahr, dann stufen Sie sich eine Klasse höher ein.
In 2017 haben Sie laut Beitragsrechnung einen SFR von SF12
Wenn Sie in 2017 unfallfrei gefahren sind, dann können Sie sich für das Jahr 2018 mit SF 13 im Vergleichsrechner einstufen.
SF M/S = teuerste SFR Klasse / z.B. bei zu vielen Schäden
SF0 = Einstufung für Fahranfänger
SF1/2 = Zweitwagen Versicherung
SF1 = 0% auf den Beitrag
SF2 = ca. 15% Rabatt auf den Beitrag
SF3 = ca. 30% Rabatt auf den Beitrag
SF4 = ca. 40% Rabatt auf den Beitrag
SF5 – SF8 = ca. 45% - 50% auf den Beitrag
SF9 – SF15 = ca. 55% - 60% auf den Beitrag
SF16 – SF25 = ca. 75% - 80% auf den Beitrag
SFR / Schadenfreiheitsrabatt an eine andere Person übertragen
Diese Möglichkeit gibt es auch. Vor allem wenn in der Familie jemand stirbt kann man den Schadenfreiheitsrabatt auf einen nahen Verwandten übertragen. Seien Sie vorsichtig mit der Übertragung auf eine jüngere Person. Denn diese wird nur den Schadenfreiheitsrabatt gutgeschrieben bekommen, den Sie aufgrund Ihres Alters eingefahren hat. Alle anderen schadenfreien Jahre werden verfallen!
Ihr Vater ist gestorben und Sie möchten den Schadenfreiheitsrabatt von SF 25 auf Ihren Sohn übertragen. Ihr Sohn hat seinen Führerschein seit 3 Jahren. Ihr Sohn würde bei Übertragung einen Schadenfreiheitsrabatt von SF3 erhalten.
Sie als Vater haben seit 25 Jahren Ihren Führerschein. In diesem Fall würde die Autoversicherung Ihnen den gesamten Schadenfreiheitsrabatt von SF25 gewähren.
Bei der Übertragung muss ein Formular ausgefüllt und eine Kopie des Führerschein vorgelegt werden. Wurde Ihnen schon mal der Führerschein abgenommen, dann zählen erst wieder die schadenfreien Jahre ab dem Datum wo Sie den Führerschein wiederbekommen haben!
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Info zur Webseite:
Unfallfrei fahren wird bei den Autoversicherung mit einem günstigen Beitrag belohnt. Dieses ist der sogenannte SFR (Schadensfreiheitsrabatt). Das Versicherungsjahr beginnt bei der Autoversicherung mit dem 01.01. und endet am 31.12. Fahren Sie in dieser Zeit unfallfrei, so erhalten Sie von Ihrer Autoversicherung einen Rabatt. Je länger Sie unfallfrei fahren um so mehr schadenfreie Jahre erhalten Sie. In der Regel fangen Sie bei SF0 oder SF1/2 an. Fahren Sie dann 1 Jahr unfallfrei, so erhalten Sie für das nächste Versicherungsjahr einen Schadenfreiheitsrabatt von SF1 bzw. SF1/2. Lesen Sie mehr zum schadenfreieheitssystem, zur Einstufung, zur Rückstufung uvm.
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