Firma Rechtsschutz - Ihre Gewerberechtsschutz für Firmen

Rechtsschutz für Firmen online Vergleich - Sofortabschluß

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Rechtsschutzversicherung für Ihre Firma - der Firmenrechtsschutz

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Rechtsschutz Vergleich für Selbständige und Firmen

Fragen und Antworten Rechtsschutz Firmen

Rechtsschutz für Firmen

Als Gewerbebetreibender und Firmeninhaber sind Sie täglich vielen Gefahren im Firmen Bereich ausgesetzt. Meistenteils entstehen Rechtsstreitigkeiten aus Unwissenheit, weil man einfach als Firmeninhaber nicht alle Pragraphen kennt. Immer wieder trifft es auch die kleineren Firmen, da diese sich einen Hausanwalt nicht leisten können, geraten gerade diese Firmen oftmals wegen zum Beispiel einen Verordnungsverstoß oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt an Ihre finanziellen Grenzen .... doch das muss nicht sein.

Rechtsschutz für Firmen - günstige Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe - online Vergleich

Die Rechtsschutz für Firmen hilft Ihnen als Firmeninhaber oder Gewerbebetreibenden gegen diese hohen Streitkosten. Sie übernimmt die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und auch für die Gerichte. Dieses sind enorme Kosten, da meistenteils im Firmenbereich auch um sehr hohe Streitwerte geht. Wir von Makler24 bieten Ihnen individuelle Vergleichsrechner für Selbständige und Firmeninhaber kostenlos an. Sie können in unserem Firmenportal direkt online vergleichen und Ihre Firmen Rechtsschutz sofort beantragen.

Rechtsschutz Vergleich für Selbständige und Firmen

 

Online Vergleich Rechtsschutz Firmen

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Rechtsschutz Firmen Fragen und Antworten

Was versichert die Rechtsschutz für Firmen

Bei der Rechtsschutz Versicherung für Selbständige haben Sie die Möglichkeit zwei verschiedene Rechtsschutzvarianten abzuschließen.

Der Privat Rechtsschutz für Selbständige schützt Sie als Selbständiger für den privaten Bereich ab. Das gewerbliche Risiko ist aus diesem Rechtsschutzvertrag ausgeschlossen. Als Privatperson können Sie genauso wie angestellte Personen den Privat- und Berufsrechtsschutz, den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz versichern. Diese genannte Risiken beziehen sich auschließlich auf den privaten Bereich und nicht auf den Firmenbereich. Auch der soeben genannte Berufsrechtsschutz besteht nur für Ihre nichtselbständigen Familienmitglieder wie z.B. Lebens- oder Ehepartner oder auch die Kinder. Den Privatrechtsschutz können Sie wahlweise im Onlinerechner einschließen oder auch abwählen.

Die Rechtsschutz für Firmen - Firmenrechtsschutz


Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Firmen deckt den gewerblichen sowie den privaten Bereich der selbständigen Person ab. Das heißt .. als selbständige Personen haben Sie die Möglichkeit auch den Privat- und Berufsrechtsschutz, den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz. Der Unterschiede zur privat Rechtsschutz für Selbständige liegt darin, dass Sie mit diesen Rechtsschutzsparten auch im gewerblichen Bereich abgesichert sind.

Beispiel:

Die wählen den Privat und Berufsrechtsschutz im Firmenrechtsschutz Bereich. Hier sind Sie als Privatperson versichert und im gewerblichen Bereich... z.B. bei Ärger mit Ihren Angestellten oder Ärger mit dem Finanzamt . Auch sind zusätzlich Ihre angestellen Familienmitglieder versichert.

Sie wählen zusätzlich den Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz .... dann sind Sie hier im privaten Bereich zum Beispiel als Mieter einer Wohnung oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses versichert und zusätzlich Ihre gewerblich genutzen Büroräume oder Praxisräume auch.

Welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist können Sie bei Makler24 selber entscheiden. Wir empfehlen den Firmenrechtschutz, da dieser sämtliche Risiken absichert.

Im Firmenrechtsschutz können Sie noch weitere Rechtsschutzrisiken als Selbständiger einschließen wie z.B. den Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte, den Spezialstrafrechtsschutz oder auch den Antidiskriminierungsrechtsschutz . vergleichen Sie einfach.

Wann muss ich eine Firmenrechtsschutz abschließen?

Sobald ein Lebensparter oder Eheparter selbständig geworden ist, muss nach den Bedingungen der Rechtsschutz für Selbständige gewählt werden.

... das heißt sollte z.B. Ihre Ehefrau Angestellte sein und Sie sich gerade haupberuflich selbständig gemacht haben, müssen Sie sich nach den selbständigen Tarifen versichern. Ihre Ehefrau im Angestelltenverhältnis wäre dann in diesem Tarif auch im privaten Bereich und als angestellte Mitarbeiterin versichert.

Im Gegensatz hierzu kann Ihre Ehefrau keinen nichtselbständigen Tarif abschließen und Sie als Selbständigen mitversichern.

Versicherte Leistungen bei der Firmenrechtsschutz

Wer ist versichert ?

- Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als Gewerbetreibender / Selbständiger versichert

- den von Ihnen bestellten beruflichen vertreter sowie
- die bei Ihnen beschäftigten Arbeitsnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung Ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesener Dienstfahrten und als Fahrer von fremden, in Obhut gegebenen Fahrzeuge.

Was ist versichert ?

Für Ihr Gewerbe kann in folgenden Sparten Versicherungsschutz geboten werden

Im Berufsbereich

aus Ihrer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wie z.B. bei

- rechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, z.B. bei Problemen mit Ihren Beschäftigten (Kündigung, Abmahnungen etc)

- gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder der Berufsgenossenschaft bis hin zu

-strafrechlichen Themen

Im Verkehrsbereich

- als Eigentümer oder Halter aller auf Sie bzw. Ihr Unternehmen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf Ihren Namen oder den Namen Ihrer Firma mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - ohne Tonnagebeschränkung,

- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge,

- als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art (gilt für Inhaber / Geschäftsführer)

- alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt

- alle Beschäftigten

im Immobilienbereich

- für Eigentümer und / oder Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte aller gewerblich selbstgenutzen Objekte (ohne Vermietung) mit dazugehöriger/n Garage/n oder Kraftfahrzeug- Abstellplätzen.

Privater Bereich ... (wenn gewählt)

Wer ist versichert ?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihrer Familie, das heißt:

- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altesgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsauspurch besteht.

- die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder

Was ist versichert ?

Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz soweit wie von Ihnen gewählt:

im Privatbereich

Bei Risiken des täglichen Lebens

- aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
- bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen
- bei Geldendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
oder
- den Sozialversichergsträgern

im Berufsbereich

Als Nichtselbständige (Arbeiter / Angestellte / Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B.

- Kündigung oder
- Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
- steuerrechtlichen Themen

im Verkehrsbereich

(siehe Verkehrsbereich im gewerblichen Bereich) ... ohne Absicherung der Beschäftigten

Im Immobilienbereich

- als Eigentümer und / oder Mieter für die von Ihnen selbstgenutzte Wohneinheit

versicherte Leistungen für Selbständige ohne Firmenrechtsschutz (privater Bereich)

Wer ist versichert ?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihrer Familie, das heißt:

- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altesgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsauspurch besteht.

- die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder

Was ist versichert ?

Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz soweit wie von Ihnen gewählt:

im Privatbereich

Bei Risiken des täglichen Lebens

- aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
- bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen
- bei Geldendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
oder
- den Sozialversichergsträgern

im Berufsbereich

Als Nichtselbständige (Arbeiter / Angestellte / Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B.

- Kündigung oder
- Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
- steuerrechtlichen Themen

im Verkehrsbereich

(siehe Verkehrsbereich im gewerblichen Bereich) ... ohne Absicherung der Beschäftigten

Im Immobilienbereich

- als Eigentümer und / oder Mieter für die von Ihnen selbstgenutzte Wohneinheit

 

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Ein Mitarbeiter von Ihnen droht mit einer Kündigungsschutzklage, Ihr Vermieter will die Miete für Ihre Büroräume erhöhen, Ihnen droht ein Strafverfahren wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten

. ohne einen rechtlichen Rat verlieren Sie selber als Firmeninhaber den Überblick .... denn Recht haben und Recht bekommen sind hier zweierlei Dinge .... nur wer sich hier einen guten fachlich kompetenten Rechtsanwalt leisten kann .... hat auch die Möglichkeit sein Recht zu verteidigen.

Die Rechtsschutz für Firmen ermöglicht Ihnen Ihr Recht im privaten Bereich sowie im gewerblichen Bereich zu sichern .... das heißt die Firmenrechtsschutz beinhaltet auch gleichzeitig den Schutz, den Sie im privaten Bereich nötig haben.

z.B. Ihre Ehefrau im Angestelltenverhältnis erhählt eine unberechtigte Kündigung,.... Ihr Sohn soll angeblich eine Verkehrsunfall ausgelöst haben und Ihr Vermieter erhöht unberechtigter Weise die Miete Ihrer Wohnung

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Die Rechtsschutz ist eines der wichtigsten Versicherungen wenn es um Ihr Recht geht. Die Beiträge richten sich nach dem versicherten Umfang.