Privathaftpflicht - günstige Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich

Privathaftpflicht - günstige private Haftpflicht - diese Haftpflicht sollte jeder haben!

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Informationen zur Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht Versicherung ist die private Absicherung gegen Haftpflichtschäden, die Sie bei dritten Personen anrichten können. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet Schadenersatz zu leisten ....und dass bei sehr schlimmen Fällen ein Leben lang !

- Beim Ballspielen schießt Ihr 8 jähriger Sohnen einem anderen Kind mit Brille den Ball vor dem Kopf. Die Brille geht zu Bruch und Splitter müssen operativ aus dem Auge entfernt werden. Der andere Junge behält eine Sehschwäche aufgrund des Schußes zurück.

- Im Skiurlaub auf der Piste verletzen Sie bei der Abfahrt eine andere Person mit Ihrem Stock.

- Beim Inlinerfahrer rammen Sie eine andere Person die gerade mit dem Handy telefoniert.... dieses geht kaputt.

Dieses sind nur einige Beispiele warum eine Privathaftpflicht so wichtig ist. Diese Art von Schäden können überall passieren, denn typische Haftpflichtschäden passieren oftmals aufgrund Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder auch Vergesslichkeit.

Wenn eine Person durch einen Haftpflicht Schaden gesundheitliche Schädigungen zurückbleiben, haften Sie ein Leben lang.

Die Privathaftflicht Versicherung würde in diesem Fall die Kosten übernehmen. Die Versicherung prüft auch ob Sie überhaupt haftpflichtig zu machen sind.

Wir bieten Ihnen günstige Privathaftpflichtversicherungen. Sie können bei Makler24 direkt online einen Preisvergleich und Leistungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Privathaftpflicht abschließen


Warum brauche ich eine Privathaftpficht?

Wer jemanden schuldhaft einen Schaden zufügt, muß den Schaden ersetzen. Manchmal sind es einfach nur Mißgeschicke die einen Haftpflichtschaden entstehen lassen. Auch durch eine Unaufmerksamkeit oder einfach Nachlässigkeiten können oftmals große Schäden entstehen. Der Gesetzgeber zieht Sie zur Haftung heran und Sie müssen Schadenersatz leisten ... und das bei großen Schäden Ihr leben lang !

Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen gerade hier einen umfangreichen Versicherungsschutz- Die Haftpflicht schützt Sie gerade gegen diese Haftpflichtansprüche bzw. Schadenersatzansprüche.

Typische Haftpflichtschäden .... warum diese Versicherung so wichtig ist:

- Sie haben vergessen, dass Sie Schneedienst haben und den Gehweg nicht geräumt... ein Passant stürzt und verletzt sich schwer

Beim Fußballspielen schießt Ihr 10 jähriger Sohn einen anderen die Brille vom Kopf.

Beim Lernen mit einem Bekannten schütten Sie aus Versehen Ihr Glas mit Limonade über das neue Notebook

...und schon müssen Sie für den entstandenen Schaden haften. Wenn Sie glück haben handelt es sich nur um einen kleinen Haftpflichtschaden . aber es kann auch ein Leben lang Ihre finanzielle Existenz bedrohen, gerade dann wenn Personen zu Schaden kommen

Was leistet eine Privathaftpflicht?

Wenn Sie einen Schaden angerichtet haben und Sie haftpflichtig gemacht werden prüft zunächst die Haftpflichtversicherung die Haftungsfrage .... also ob Sie überhaupt für diesen Schaden zur Verantwortung gezogen werden können. Sollten Sie verantwortlich für diesen Haftpflichtschaden sein so übernimmt die Privathaftpflicht die entstanden Kosten für Personenschäden und Sachschäden Bei einem Personenschaden der zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führt kann dieses schnell eine enorme Summe an Schadenersatz werden.

Ferner prüft die private Haftpflichtversicherung ( Privathaftpflicht ) die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Empfehlenswert ist hier mindestens eine Versicherungssumme von 3.000.000 Euro zu wählen.

In der Regel gewährt die Privat Haftpflicht einen weltweiten Versicherungsschutz. Dieser ist gerade wichtig wenn Sie z.B. im Urlaub oder auf Reisen einen Haftpflichtschaden anrichten.

Unser Tipp:

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre bestehende Haftplicht. Im Laufe der Jahre kommen immer wieder neue Haftpflichtrisiken hinzu, die in den Vertrag mit aufgenommen werden müssen.

Hier einige Beispiele:

- Sie haben eine Single Police und sind mit Ihrem Freund zusammen gezogen .... der Versicherungsschein muss nun in eine Familienhaftpflicht umgewandelt werden.

- Sie haben sich einen Hund gekauft. Dieser Hunde muss über eine Hundehaftpflicht in den Vertrag aufgenommen werden (kann auch einzeln versichert werden)

falls Sie nicht sicher sind ob ein Risiko neu gemeldet werden muss .... rufen Sie einfach Ihre Haftpflichtversicherung an. Die können Ihnen die nötige Auskunft geben.


Was leistet eine Privathaftpflicht nicht?

Wie in allen anderen Versicherungssparten kann eine Gesellschaft nicht für alle Haftpflichtschäden aufkommen.

Dennoch sind die Leistungen die bereits von der Privathaftpflicht angeboten werden enorm.

Nicht versichert sind zum Beispiel:

- Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat

- Selbst erlittene Schäden
- Schäden von Angehörigen die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder von mitversicherten Personen

- Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden

- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen waren bislang auch der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Jedoch gibt es mittlerweile Haftpflichtversicherer, die dieses Risiko unter bestimmten Umständen z.B. mit einer Selbstbeteiligung versichern.

- ...so auch bei Gefälligkeitsarbeiten bzw. Gefälligkeitsschäden. Einige Haftpflichtversicherer übernehmen mittlerweile auch hier das Kostenrisiko.

Wer ist bei der Privathaftpflicht versichert?

Die Haftpflichtversicherungen bieten verschiedene Haftpflichttarife an. Je nach Bedürfniss können z.B. Familientarife, Singletarif und Seniorentarife abgeschlossen werden.

Versichert im Familien Haftpflicht Tarif ist:

Der Ehe- und Lebenspartner und die nichtverheirateten Kinder die noch in Ihrem Haushalt leben und noch nicht die Erstaubildung beendet haben. Auch Nicheheliche Kinder und Adoptivkinder sind beitragsfrei mitversichert. Der nichteheliche Lebenspartner muss in die Familien Haftpflicht mit Namen und Geburtsdatum aufgenommen werden. Versäumen Sie dieses besteht kein Versicherungsschutz ! Die Kinder werden nicht gesondert in dem Versicherungsschein aufgeführt.

Versichert in der Single Haftpflicht ist:

In der Singlehaftpflicht ist ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert. Oftmals denken alleinerziehende oder geschiedene Personen, dass Sie unter die Single Haftpflichtversicherung fallen.... dieses ist nicht der Fall. Wenn Sie alleinerziehend oder geschieden mit Kindern sind ... benötigen Sie eine Familien Haftpflichtversicherung.

Versichert in der Haftpflicht für Senioren bzw. Haftpflicht für Rentner

Hier gibt es zwei verschiedene Varianten die Sie als Rentner wählen können. Zum einem den sehr günstigen Single Tarif für Rentner z.B. bei Witwen oder Witwern oder den Familien Tarif für Rentner. In diesem Fall wären Sie dann als Versicherungsnehmer mit Ihrer Partnerin ( Ehepartner oder Lebenspartner) versichert. Der Familientarif für Rentner und Senioren wird ebenfalls sehr günstig von den Haftpflichtversicherungen angeboten, da bei diesen Tarifen bereits die Kinder ausser Haus sind und somit nicht mehr über diese Versicherung versichert sind.

Ab wann besteht bei der Privathaftpflicht Versicherungsschutz?

Bei Antragsstellung geben Sie den gewünschten Versicherungsbeginn an. Dieser ist dann auch Bestandteil bei der Policierung Ihrer Privathaftpflicht.

Oftmals passiert es, dass Versicherungsnehmer sehr kurzfristig eine Privathaftpficht abschließen und dringend den Versicherungsschutz benötigen.

In der Regel brauchen die Versicherer zwischen 7 -14 Werktagen um die Police auszustellen. Wer bis dahin nicht warten kann hat die Möglichkeit eine schriftliche Deckungszusage bei dem jeweiligen Haftpflichtversicherer anzufordern. Diese bestätigt Ihnen schriftlich vorab den beantragten Deckungsschutz ... aber auch wie alle anderen Sachen auch ... dieses geht nicht von heute auf morgen. Deshalb unser Tipp: ..sorgen Sie rechtzeitig vor !

Eine privat Haftpflicht können Sie nicht rückwirkend abschließen ... dieses gilt übrigens für alle Versicherungen. Frühestes Datum des Versicherungsbeginnes ist der nächste Tag nach Antragsstellung !

Was ist beim Abschluß einer Privathaftpflicht zu beachten?

Bei Abschluss einer Privathaftpflicht sollten Sie:

- eine Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro wählen. Dieses raten auch Verbraucherorganisationen.

- vergleichen Sie mehrere Angebote für die Privathaftpflicht.

- wir empfehlen nur Jahresverträge abzuschließen. Bei Jahresverträgen haben Sie die Möglichkeit jedes Jahr auf neue Ihre Privathaftpflicht zu vergleichen und anderen günstigten Anbietern zu wechseln.

- wenn möglich vereinbaren Sie eine jährliche Zahlweise. Bei unterjährlicher Zahlweise müssen Sie bei den Haftpflichtversicherungen zwischen 3% und 8% Ratenzuschläge bezahlen.


Schaden melden bei der Privathaftpflicht

- Melden Sie unverzüglich den Haftpflichtschaden ... auch wenn Sie denken, dass Sie nicht daran Schuld sind. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Fall genaustens prüfen !

- Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen

- Erkennen Sie keinen Schadenersatzanspruch an ! Warten Sie hier die Beurteilung Ihrer privaten Hafpflicht Versicherung ab. Sie sind nicht berechtigt einen Schadenersatzanspruch anzuerkennen !

- Sie sind verpflichtet ebenfalls alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Im Schadenfall haben Sie die Möglchkeiten über eine Schadenhotline der Versicherung den Schaden direkt mitzuteilen oder über ein Schadenformular. Die Mitarbeiter der Schaden Hotline finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Kündigung Privathaftpflicht

Haftpflichtversicherungverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr automatisch. Wenn Sie diese Verlängerung nicht wünschen muss der Haftpflicht Vertrag fristgemäß gekündigt werden.

Die ordentliche Kündigung:

Die Haftpflichtversicherung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf gekündigt werden. Den Vertragsablauf können Sie Ihrer aktuellen Police entnehmen. Bindend für den Nachweis des rechtzeitigen Eingang ist der Poststempel. Wir empfehlen dennoch das Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein zu versenden. Auch bei Versicherungen kommt es vor, dass Schreiben nicht ankommen und wenn es um eine Kündigung geht fordern die Haftpflichtversicherungen einen Nachweis über die Versendung an. Nur dann wird auch der Vertrag beendet.

Außerordentliche Kündigung:

Als Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit bei einer Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat Ihren Haftpflichtvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Frühenstens ist der Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Dieses gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994. Bitte vergessen Sie nicht sich auch für einen neuen Versicherungsschutz zu kümmern !


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