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Pflegestufe 1

Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht:

  • mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen.

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Pflegestufe 2

Schwerpflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht:

  • mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

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Pflegestufe 3

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht:

  • rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.

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Härtefälle

Die Einstufungen in die drei Pflegestufen sollen Richtwerte sein. Bei bestimmten Einzelfällen gibt es jedoch noch zusätzliche Unterscheidungsmerkmale.

Pflegebedürftige, die auch nachts von mehreren Pflegekräften gleichzeitig betreut werden müssen, fallen unter die Härtefallregel. Diese gilt auch, wenn die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich mehr als sieben Stunden, davon wenigstens zwei Pflegestunden in der Nacht, umfasst.

Kinder

Braucht ein Kind pflegerische Hilfe, ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend bei der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe.

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