KFZ Haftpflicht -

KFZ Haftpflicht Vergleich

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Informationen zur KFZ Haftpflicht

Brauche ich eine KFZ Haftpflicht

Die KFZ Haftpflicht Versicherung ist ein Muss für jeden Autobesitzer. Die KFZ Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflichtversicherung.
Das heißt, wenn Sie ein Auto zulassen wollen, dann benötigen Sie mindestens eine KFZ Haftpflichtversicherung.
Gegen was bin ich mit einer KFZ Haftpflicht versichert?
Die KFZ Haftpflicht versichert Schäden, die Sie an fremden Fahrzeugen anrichten.


Beispiel:


Sie nehmen jemand die Vorfahrt. Das fremde Fahrzeug hat dadurch einen Kotflügelschaden.
… Der Kotflügelschaden würde von Ihrer KFZ Haftpflicht bezahlt werden.
Sie fahren aus einer Parklücke und übersehen ein anderes Fahrzeug. Dadurch wird die Tür des fremden Fahrzeuges beschädigt.

Den Türschaden würde in diesem Fall die KFZ Haftpflicht übernehmen.

Schäden am eigenen Fahrzeug werden nicht von der KFZ Haftpflicht Versicherung übernommen. Sie benötigen hierzu eine Kasko Versicherung.

Was muss ich tun, wenn ich ein fremdes Fahrzeug beschädige?

Wenn es sich um einen Blechschaden handelt und die Fahrzeuge noch fahrbereit sind:


- Machen Sie Fotos von den beschädigten Autos am Unfallort
- Räumen Sie anschließend die Fahrzeuge aus der Gefahrenzone.
- Tauschen Sie die Fahrzeugdaten, Namen, Anschrift , Versicherung und Versicherungsscheinnummer mit dem Geschädigten aus
- Namen und Anschrift von möglichen Zeugen aufnehmen.
- Notieren Sie sich die Uhrzeit und den genauen Ort des Unfalls
- Rufen Sie Ihre KFZ Haftpflicht an und melden Sie den Schäden.
- Alles Weitere wird Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung mitteilen.

Wenn es sich um einen Unfall mit erheblichen Schaden und / oder Verletzten handelt:

- Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnweste, Warndreieck)
- Rufen Sie die Polizei
- Leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie einen Notarzt
- Machen Sie Fotos von den beschädigten Autos am Unfallort
- Räumen Sie anschließend die Fahrzeuge aus der Gefahrenzone.
- Tauschen Sie die Fahrzeugdaten, Namen, Anschrift , Versicherung und Versicherungsscheinnummer mit dem Geschädigten aus
- Namen und Anschrift von möglichen Zeugen aufnehmen.
- Notieren Sie sich die Uhrzeit und den genauen Ort des Unfalls
- Rufen Sie Ihre KFZ Haftpflicht an und melden Sie den Schäden.

KFZ Haftpflicht kündigen

Die KFZ Haftpflicht  Versicherung können Sie immer zum 01.01. des nächsten Jahres kündigen.  Hierzu muss die Kündigung bis spätestens zum 30.11 Ihrer KFZ Haftpflicht Versicherung vorliegen. Sie sollten auch für die Kündigung einen Nachweis haben. (Einschreiben)
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie z.B. bei einer Beitragserhöhung. Im Schreiben der Beitragserhöhung werden Sie auch auf Ihrer Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

Vergessen Sie nicht auch gleichzeitig eine neue KFZ Haftpflicht abzuschließen, sonst gibt es Ärger mit der Zulassungsstelle.
Nutzen Sie hierzu unseren Online Vergleich zur KFZ Haftpflicht Versicherung. Vergleichen Sie zahlreiche Autoversicherungen und schließen Sie direkt ab.
Alles weitere übernimmt dann die neue KFZ Haftpflicht für Sie. (den Wechsel, neue EVB Nummer (Deckungskarte an die Zulassungsstelle usw.)

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Als Autofahrer und Halter eines KFZ sind Sie gesetzlich verpflichtet eine KFZ Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden die Sie bei anderen Verkehrsteilnehmern anrichten können, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall. Die KFZ Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Kfz Haftpflicht gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. die KFZ Versicherung muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz Haftpflicht bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.

Die KFZ Versicherung übernimmer nur Schäden an dem Auto welches Sie geschädigt haben. Nicht am eigenen Fahrzeug. Hierfür gibt es die Teilkasko und Vollkasko Versicherung.

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