Räumungsklage:
Der Vermieter kauft als Kapitalanlage eine "gut vermietete" Eigentumwohnung, mit der er nicht viel Arbeit haben will. Nach einem Jahr bleiben die Mietzahlungen aus. Es stellt sich heraus, dass der Mieter zahlungsunfähig ist, aus der Wohnung aber nicht ausziehen will. Dem Vermieter bleibt nur der Weg vor Gericht. Gegen den Mieter ergeht ein Räumungsurteil. Trotzdem ist dieser nicht bereit die Wohnung zu verlassen. Schließlich muss ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen
Bei einer Monatsmiete von 550 Euro fallen in zwei Instanzen Verfahrenskosten von 7228,30 Euro an. Die Zwangsräumung kostet weitere 7.500 Euro für Gerichtsvollzieher und Spediteur.
Abrechnung der Nebenkosten
Aus der Jahresabrechnung der Nebenkosten ergibt sich für den Mieter einer Eigentumswohung eine Nachzahlung von 825 Euro. Dieser weigert sich zu zahlen. Der Vermieter muss sein Geld vor Gericht einklagen.
Kostenrisiko in zwei Instanzen: 1.470,82 Euro
Wohnungsübergabe
Beim Auszug der Mieter stellt der Vermieter erhebliche Mängel in der Wohnung fest: Die erforderlichen Renovierungsarbeiten wurden nicht ausgeführt. Teile der Sanitäreinrichtung und die Bodenbeläge sind beschädigt. Er muss verschiedene Handwersbetriebe mit der Instansetzung beauftragen. Die Kosten für die Renovierung und den dadruch verursachten Mietausfall - insgesamt 5.300 Euro - stellt er den früheren Mietern in Rechnung. Diese bestreiten für den Schaden verantwortlich zu sein.
Kostenrisiko: 6.523,50 Euro
Was kostet Sie ein Rechtsstreit bei der Vermieterrechtsschutz ?
Rechtsschutzfälle aus der Praxis
Leistungsumfang Vermieterrechtsschutz


Vermieter Rechtsschutz bei Makler24

