Versicherungsschutz besteht für alle bei Vertragsabschluss auf Sie als Versicherungsnehmer, den mitversicherten Lebenspartner und die Kinder zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, in der jeweiligen Eigenschaft
- als Eigentümer, Halter oder Insasse jedes auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und
- als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers
- als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer
- als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande erhalten ebenfalls Versicherungsschutz.
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