Was ist eine Unfallversicherung bei Makler24
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen
und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten
hervorgerufen wurden;
Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung
in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung
absichern:
Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird
eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte
hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine
Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach
der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht
Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion.
Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar,
so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine
Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt
in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und
für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld
geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max.
100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit
Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in
Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so
wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein
Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.
kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart
entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt,
so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe
der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung
muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall,
bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung
von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung
erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung
von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders
schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung
etc.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens
50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.



