Übergangsleistung
..... direkt zum Vergleich Unfallversicherung
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung
von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung
erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung
von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.



