Genesungsgeld
..... direkt zum Vergleich Unfallversicherung
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und
für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld
geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max.
100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit
Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in
Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)



