Unfallversicherung aktuelle Presse Mitteilungen zu Versicherungen - Nachrichten Versicherungen und VersicherungsvergleichVersicherungsjournal

 

Versicherungsvergleich direkt online vergleichen

Information zur Unfallversicherung aktuelle Presse Nachrichten rund um die Unfall Versicherung

Vergleichen Sie kostenlos Ihre Versicherungen im Versicherungsvergleich . Auf unserer Webseite können Sie sich über Versicherungen informieren, einen Versicherungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Versicherungen direkt online einfach uns bequem abschließen

 

Pressebericht zur gesetzlichen Unfallversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Wenn eine Maschine die Finger quetscht

Nicht immer sind Arbeitsmaschinen mit allen sinnvollen Schutzvorrichtungen ausgestattet. Wann muss ein Hersteller in so einem Fall haftet?

Wenn eine Maschine die Finger quetscht

(verpd) Ein Warnhinweis in einer Bedienungsanleitung einer Maschine reicht nicht aus, um den Hersteller im Falle eines Unfalls von der Haftung zu befreien. Der Warnhinweis kann erst recht keine Schutzvorrichtung ersetzen.
So das Landgericht Düsseldorf in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 30. November 2005 (Az.: 10 O 144/04).

Sämtliche Finger gebrochen

Ein Raumausstatter war nach einem schweren Arbeitsunfall für vier Monate krankgeschrieben worden. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt dem Mann Verletztengeld, die Behandlungskosten und eine Verletztenrente.
Diese Aufwendungen in Höhe von rund 11.200 Euro verlangte sie von dem Hersteller einer Abschälmaschine zurück, mit deren Hilfe der Raumausstatter den Fußboden eines Kunden bearbeitet hatte.
Als der Einzugsmechanismus der Maschine versagte, versuchte der Mann, ohne groß nachzudenken, mit der Hand nachzuhelfen. Er drückte eine Fußbodenplatte in die offene Einzugsrolle der Maschine und geriet dabei mit seinen Fingern in das Arbeitsgerät. Durch den Anpressdruck wurden alle Finger der rechten Hand gebrochen.

Warnhinweis ersetzt keine Schutzvorrichtung

Mit der Begründung, dass er in der Betriebsanleitung der Maschine ausdrücklich auf eine mögliche Quetschgefahr hingewiesen habe, wies der Maschinenhersteller die Forderungen der Berufsgenossenschaft zurück.
Von dem von der Berufsgenossenschaft vorgetragenen Argument, dass eine später von dem Hersteller nachgerüstete Schutzklappe den Unfall hätte verhindern können, ließ sich der Hersteller nicht überzeugen.
Die Sache landete vor Gericht. Dort musste sich der Beklagte allerdings eines Besseren belehren lassen.
Fehlt an Gefahrenstellen von Maschinen eine Verkleidung, so ist darin ein Konstruktionsfehler zu sehen, so das Gericht in seinem Urteil. Ein solcher Fehler liegt nach immer dann vor, wenn ein Produkt schon durch seine Konstruktion hinter den gebotenen Sicherheitsstandards zurückbleibt. Ein Warnhinweis in der Betriebsanleitung könne daher eine fehlende Schutzvorrichtung nicht ersetzen. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

zurück Information Versicherungen
zurück Information Unfallversicherung
 
 
 

Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.

Vergleichen Sie direkt online Ihre Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich





 

 

 

 

Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.

Vergleichen Sie direkt online Ihre Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich


Krankenzusatzversicherung

...wichtiger den je. Wir haben den richtigen Tarif auch für Sie. Schützen Sie sich vor den Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen mit Zahnversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung


Sterbegeldversicherung
auch Angehörige
können für Ihre Eltern
vorsorgen und abschließen

Vermittler Bereich Login

 

Site Map | AGB | Kontakt | © Copyright Makler24 Angelika Heine 2002 - 2006 Versicherungsvergleich

 

 

 

 

 

Information Versicherungen

Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007