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Pressebericht zur Unfallversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Gilt Kartfahren als anerkannte Betriebssportart ?
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Wenn sich eine Betriebssportgemeinschaft dem Kartfahren verschrieben hat, kann es im Falle eines Unfalls Ärger geben. Das Landessozialgericht Hessen hatte zu klären, ob die Berufsgenossenschaft für die Folgen aufzukommen hat. Gilt Kart fahren als anerkannte Betriebssportart?Obwohl Michael Schumacher und Kollegen nachgesagt wird, dass sie in blendender körperlicher Verfassung sein müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, gilt Kart fahren nicht als eine Betriebssportart, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Mitglied im BetriebssportverbandDie Sportgemeinschaft, deren Mitglied der Kläger war, wurde von seinem Arbeitgeber gefördert und finanziell unterstützt. Sie war ausweislich ihrer Satzung Mitglied des Betriebssportverbandes und bot unter anderem Kartfahren als Betriebssport an. Laut und gesundheitsgefährdendDem wollten die Richter nicht folgen. Ähnlich, wie der Vorsitzende Richter der Vorinstanz, der eigens eine Proberunde mit einem Kart gedreht hatte, kam das Gericht zu der Auffassung, dass das Kartfahren noch nicht einmal mit einem Mindestmaß an körperlicher Belastung verbunden sei. Das aber sei nötig, um dem von den Berufsgenossenschaften geforderten „Ausgleichscharakter“ des Betriebssports zu genügen. |
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