Unfallversicherung aktuelle Presse Mitteilungen zu Versicherungen - Nachrichten Versicherungen und VersicherungsvergleichVersicherungsjournal

 

Versicherungsvergleich direkt online vergleichen

Information zur Unfallversicherung aktuelle Presse Nachrichten rund um die Unfall Versicherung

Vergleichen Sie kostenlos Ihre Versicherungen im Versicherungsvergleich . Auf unserer Webseite können Sie sich über Versicherungen informieren, einen Versicherungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Versicherungen direkt online einfach uns bequem abschließen

 

Pressebericht zur Unfallversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Gilt Kartfahren als anerkannte Betriebssportart ?

Wenn sich eine Betriebssportgemeinschaft dem Kartfahren verschrieben hat, kann es im Falle eines Unfalls Ärger geben. Das Landessozialgericht Hessen hatte zu klären, ob die Berufsgenossenschaft für die Folgen aufzukommen hat.

Gilt Kart fahren als anerkannte Betriebssportart?

Obwohl Michael Schumacher und Kollegen nachgesagt wird, dass sie in blendender körperlicher Verfassung sein müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, gilt Kart fahren nicht als eine Betriebssportart, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Das musste sich kürzlich ein Arbeitnehmer aus Hessen bescheinigen lassen, der bei einer Übungsfahrt mit einem Kart schwer verunglückte und deswegen mehrere Monate lang krankgeschrieben worden war.

Mitglied im Betriebssportverband

Die Sportgemeinschaft, deren Mitglied der Kläger war, wurde von seinem Arbeitgeber gefördert und finanziell unterstützt. Sie war ausweislich ihrer Satzung Mitglied des Betriebssportverbandes und bot unter anderem Kartfahren als Betriebssport an.
Nach seinem Unfall machte der Kläger Forderungen gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend. Doch diese lehnte jegliche Eintrittspflicht ab. Kart fahren biete nach ihrer Auffassung wegen seiner Eigenschaft keinerlei Ausgleich für die betrieblichen Belastungen. Nur solche Sportarten seien jedoch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Das sah der Kläger naturgemäß anders. Vor Gericht trug er unter anderem vor, dass der Kartsport durchaus dazu geeignet sei, Ausgleichszwecken zu dienen, stelle er doch insbesondere für Beschäftigte, die einer überwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen würden, ein intensives Training des Herz-Kreislauf-Systems dar.
Unabhängig davon erhöhe es die körperliche Geschicklichkeit, die Ausdauer sowie die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit.

Laut und gesundheitsgefährdend

Dem wollten die Richter nicht folgen. Ähnlich, wie der Vorsitzende Richter der Vorinstanz, der eigens eine Proberunde mit einem Kart gedreht hatte, kam das Gericht zu der Auffassung, dass das Kartfahren noch nicht einmal mit einem Mindestmaß an körperlicher Belastung verbunden sei. Das aber sei nötig, um dem von den Berufsgenossenschaften geforderten „Ausgleichscharakter“ des Betriebssports zu genügen.
Kart fahren sei mit erheblichem Lärm, gesundheitsgefährdenden Abgasen, einer ungünstigen Sitzhaltung sowie extremen Erschütterungsbelastungen verbunden – lauter Dinge, die im täglichen Arbeitsprozess aus Gründen der Prävention und somit auch der Kostenersparnis für den Arbeitgeber tunlichst vermieden werden sollten.
Bei dieser Sportart stehe fast ausschließlich der Spaßfaktor im Vordergrund, nicht aber ein sportliches Training zur körperlichen Ertüchtigung.
Die Klage wurde daher als unbegründet zurückgewiesen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (Hessisches Landessozialgericht vom 4. Juli 2006, Az.: L 3 U 95/05). Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

zurück Information Versicherungen
zurück Information Unfallversicherung
 
 
 

Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.

Vergleichen Sie direkt online Ihre Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich





 

 

 

 

Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.

Vergleichen Sie direkt online Ihre Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich


Krankenzusatzversicherung

...wichtiger den je. Wir haben den richtigen Tarif auch für Sie. Schützen Sie sich vor den Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen mit Zahnversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung


Sterbegeldversicherung
auch Angehörige
können für Ihre Eltern
vorsorgen und abschließen

Vermittler Bereich Login

 

Site Map | AGB | Kontakt | © Copyright Makler24 Angelika Heine 2002 - 2006 Versicherungsvergleich

 

 

 

 

 

Information Versicherungen

Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007