Artikel des Bundestag zum Sterbegeld
Das Parlament, Nr. 43 2003, 20.10.2003 - Kein Zuschuss mehr zu Bestattungskosten
Der Auszahlungsbetrag des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Bundestagsabgeordneten soll um 1050 Euro vermindert werden. Dieser Betrag entspreche dem Zuschuss zu den Bestattungskosten ( Sterbegeld ), heißt es in dem dazu von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (15/1687). Der Bundestag hat ihn am 16. Oktober an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. Die Gesetzesänderung bewirke, so die Begründung, dass Hinterbliebene von Abgeordneten keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten mehr erhalten. Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete müssten künftig wie jedermann selbst Vorsorge für Bestattungsfälle treffen.
Quelle: http://www.bundestag.de/dasparlament/2003/43/plenumundausschuesse/036.html



