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Riester für die eigenen vier Wände


Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt eine Gesetzesinitiative zur Integration der Wohnimmobilie in die Riesterförderung vorgelegt.

Riester für die eigenen vier Wände nimmt Gestalt an

(verpd) Die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums der Finanzen zur Integration der Wohnimmobilie in die Riesterförderung ist ein Versuch, unterschiedliche Vorstellungen in der großen Koalition unter einen Hut zu bringen.
Die Eckpunkte der Gesetzesinitiative des Ministeriums, die noch nicht veröffentlicht ist, entspricht nach Angaben der SPD-Bundestagsfraktion zumindest teilweise auch deren Vorstellungen von einem so genannten Wohn-Riester.

Eine unstrittige Förderung

Dieser erste Referentenentwurf, der noch erhebliche Abstimmungen über sich ergehen lassen muss, sieht grundsätzlich zwei verschiedenen Fördermöglichkeiten für das selbst genutzte Wohneigentum vor.
Ein Vorschlag dürfte weitgehend unstrittig sein, da er beiden Koalitionspartnern gerecht wird. Danach sollen Tilgungszahlungen für aufgenommene Baudarlehen wie normale Riesterverträge gefördert werden.

Riester-Verträge sollen teilweise gekündigt werden dürfen

Gleichwohl soll der Eigenheimer das von ihm im Rahmen eines geförderten Altersvorsorgevertrags angesparte Kapital für den Erwerb oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie partiell verwenden dürfen.
Laut der Gesetzesinitiative des Finanzministeriums sollen bis zu 50 Prozent entnommen werden dürfen.

Nachgelagerte Besteuerung bleibt

Doch auf eine nachgelagerte Besteuerung möchte der Finanzminister dabei offenbar nicht verzichten. Wohneigentum soll demnach in der Ansparphase gefördert und in der Leistungsphase nachgelagert besteuert werden.
Jedenfalls heißt es in der ersten Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion zur Gesetzesinitiative des Bundesfinanzministeriums, dass sich diese Förderung der Wohnimmobilie in die bestehende Fördersystematik einfüge.

Der entscheidende Unterschied

Dies sei der entscheidende Unterschied zu dem vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Michael Meister, vorgelegten Konzept.
Dieses Modell führe jedoch zu erheblichen Steuerausfällen und liefe lediglich auf eine Wiederbelebung der zum Jahreswechsel gestrichenen Eigenheimzulage hinaus, so Hans-Ulrich Krüger, der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion.

Auch DIA plädiert für Förderung

Unstrittig ist dagegen wieder der Zeitplan. Die Riesterförderung der Wohnimmobilie soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden.
Und diese Förderung hält das banknahe Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in seiner soeben vorgelegten Studie „Eigenheimförderung in Europa – Was Deutschland von anderen Ländern lernen kann” auch für erforderlich.

KaNaPe-Modell zur nachgelagerten Besteuerung

Allerdings mehr als jede staatliche Förderung des Eigenheims verhilft eine günstige Gestaltung der Angebotsbedingungen beim Bau zu einer höheren Wohneigentumsrate, meint das DIA.
Auch bevorzugen die Autoren der DIA-Studie das so genannte KaNaPe-Modell der Immobilienwirtschaft. Das Kürzel steht für einen Kapitalstock zur Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung.
Der fiktive Kapitalstock muss bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen verzinst und im Ruhestand versteuert werden, um die systemgerechte Riester-Besteuerung zu gewährleisten. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 

   
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