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Pressebericht zur gestzlichen Rentenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Höhere Beiträge für die gesetzliche Renten / Stand November 2006


Warum steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kräftiger, als es kurzfristig nötig wäre?

Höhere Beiträge für die gesetzliche Rente

(verpd) Damit es nicht schlimmer kommt, muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2007 auf 19,9 Prozent angehoben werden, argumentiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Eigentlich hätte eine Anhebung auf 19,7 Prozent für das kommende Jahr ausgereicht. Doch für „nachhaltig stabile Rentenfinanzen“ genügt das nicht.

Gesetzentwurf zur Vorbeugung

Denn schon zum folgenden Jahreswechsel hätte dann der Satz auf über 19,9 Prozent angehoben werden müssen, schreibt das BMAS.

Um den Beitragssatz längerfristig stabil zu halten, und um der Rentenversicherung einen finanziellen Puffer zu verschaffen, hat das Bundeskabinett am 2. des Monats daher den Koalitionsfraktionen Formulierungshilfe beim Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart

Diesem Gesetzentwurf zufolge wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zum 1. Januar 2007 von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent heraufgesetzt.

Auf dieser Höhe soll er dann bis zum Jahr 2009 verharren und auch danach nur sehr behutsam klettern.

Teurer auch für Bergleute und Landwirte

Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird entsprechend von heute 25,9 auf 26,4 Prozent erhöht.

Auch die Alterssicherung der Landwirte wird teurer. In den alten Bundesländern beträgt der Beitrag im kommenden Jahr 204 (2006: 199) Euro im Monat, in den neuen Bundesländern 176 (2006: 168) Euro monatlich.

Ohne Zustimmung des Bundesrates

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf bedarf noch des Segens der Koalitionsfraktionen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Dagegen sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im kommenden Jahr weitgehend stabil bleiben. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 

 
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