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Pressebericht zur gestzlichen Rentenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Altersvorsorge für Selbständige / Stand Dezember 2006
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Wie Vater Staat nicht gesetzlich Rentenversicherte fördert, wenn sie Geld für den Ruhestand zurücklegen wollen. Altersvorsorge für Selbstständige(verpd) Seit dem 1. Januar 2005 haben Selbstständige nur noch eine einzige Möglichkeit, sich beim Neuabschluss eines privaten Altersvorsorge-Vertrages vom Staat fördern zu lassen: Mit der Rürup-Rente, oft auch Basis-Rente genannt. Das gilt für Rürup-RentenDie steuerlichen Begünstigungen gelten allerdings nur dann, wenn man eine lebenslange, monatliche Leibrente vertraglich vereinbart hat. Diese darf darüber hinaus nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Weitere Voraussetzungen für die staatliche Förderung: Die Basis-Rente darf weder verkaufbar noch beleihbar sein. So werden Steuern gespartWer noch in diesem Jahr einen Rürup-Vertrag abschließt, kommt zudem in den Genuss einer noch besseren staatlichen Förderung. Denn der Gesetzgeber hat im neuen Steuergesetzes 2007 steuerliche Mängel beseitigt. Dies gilt nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums rückwirkend zum 1. Januar 2006. |
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