| Öltank Haftpflicht Versicherung vom Versicherungsmakler mit kostenlosen online Rechner, Vergleich und sofort Abschluss |

| Ihre Vorteile auf einem Blick zur Öltankhaftpflichtversicherung |
Sie zahlen nur den Beitrag der Haftpflicht |
| Wer benötigt eine Öltankhaftpflicht ? |
Die Öltankhaftpflicht benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen. Daß dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt ist mit einem einfachen Rechenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, daß bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät. |
| Leistungen der Öltankhaftpflicht ? |
Die Öltankhaftpflicht leistet bei Schäden die dadurch entstehen, daß Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen. Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht). Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet hat, |
| Versicherungsschutz bei der Öltankhaftpflicht ? |
Der Versicherungsschutz zur Öltankhaftpflicht beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. |
| Wie kann ich meine Öltankhaftpficht kündigen ? |
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Ordentliche Kündigung: Außerordentliche Kündigung: Sonderregelungen : Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991: Die Prämie muß sich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mehr als 20% erhöht haben. Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994: Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben. Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994: Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden. im Schadensfall: Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Tip: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers) |
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Leistungen der Öltankhaftpflicht ?
Versicherungsschutz bei der Öltankhaftpflicht ?
Wie kann ich meine Öltankhaftpficht kündigen ?




