Der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung kann einen Anwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Versicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer führen.
Viele Rechtsschutz Gesellschaften stellen mittlerweile eine kostenlose Anwaltshotline zur Verfügung, wo lediglich geringe Telefonkosten zu zahlen sind. Hier können Sie sich vorab eine Rechtsanwaltsberatung einholen. Die Kosten dieses Beratungstelefonats werden von der Versicherung getragen. Ebenfalls stehen Ihnen die Sachbearbeiter von der Schadenabteilung stets zur Verfügung und können Ihnen mitteilen ob der Rechtsstreit unter den Versicherungsschutz fällt oder nicht.
Die Umstände die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
- Allgemeines zur Mietrechtsschutz und Eigentümer Rechtsschutz
- Wer ist versichert ?
- Was ist versichert?
- Was ist nicht versichert ?
- Was ist beim Abschluss bei der Mietrechtsschutz bzw. Eigentümerrechtsschutz zu beachten?
- Schadensfall ?
- Kündigung ?


Mieter und Eigentümer Rechtsschutz

