Kein Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung besteht u.a. in Zusammenhang mit:
dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
der Finanzierung der genannten Vorhaben
der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn daß es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
- Allgemeines zur Mietrechtsschutz und Eigentümer Rechtsschutz
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Mieter und Eigentümer Rechtsschutz

