Zahlungsweise

Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von
- 3 % für halbjährliche Zahlungsweise
- 5 % für vierteljährliche Zahlung
- 6 % für monatliche Zahlung
für alle Antragsarten.

Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren.