Die Zahlung
des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen
Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise
von
- 3 % für halbjährliche Zahlungsweise
- 5 % für vierteljährliche Zahlung
- 6 % für monatliche Zahlung
für alle Antragsarten.
Monatliche
Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren
abgebucht werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise
zu vereinbaren.