Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass Bandscheiben- und Meniskusschäden, die auf Verschleiß beruhen,
nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Bandscheibe und Meniskus sind weder
als Muskel noch als Sehne, Band oder Kapsel anzusehen.