Die private Unfallversicherung (PUV) bietet auch Steuervorteile. So können Sie die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Beachten Sie jedoch, dass bei vielen Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Sozialversicherung die abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind.
Gezahlte Kapitalleistungen aus der PUV sind einkommenssteuerfrei.
Besteht eine PUV mit "Rund um die Uhr Versicherungsschutz" (also
nicht nur für den beruflichen Bereich), können Sie 50% der Beiträge
als Werbungskosten geltend machen.