Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung hrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Liegt eine
Invalidität vor, entsteht ein Anspruch auf Kapitalzahlung.
Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten
Summe.