Der Unfallbegriff umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Sie ausüben. Ganz gleich, ob Sie einen Schaden bei der Arbeit, bei Sport und Spiel, im Haushalt oder bei Ihrem Hobby erleiden, die Unfallversicherungsbedingungen gewähren Ihnen immer Schutz. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Dazu gehört auch, dass Ihr Versicherungsschutz nicht zeitlich oder räumlich
eingeschränkt wird.
Das bedeutet für Sie, dass Sie nach § 1 II AUB rund um die Uhr und
in der ganzen Welt Versicherungsschutz genießen.