Gefahrengruppen
Mann unterscheidet im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung zwei Gefahrengruppen (A und B):
Gefahrengruppe A:
Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche
oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder
verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen, z.B.
leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig
im Laden, Labor, im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
etc.) oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker,
Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher.
Gefahrengruppe B:
Hierunter fallen alle, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit
nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder
explosiven Stoffen beschäftigt sind. Dazu gehören beispielsweise
Bergleute, Berufskraftfahrer und -beifahrer, Kellner, Landwirte, Tänzer,
Tierärzte, Turn- und Sportlehrer, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
Angehörige der Polizei, der Feuerwehr, der Post, Forst-, Steuer-, und
Zollverwaltung.
Wenn Ihre
Tätigkeiten sowohl zu Gefahrengruppe A als auch B gehören,
dann muss Ihr Beitrag nach Gefahrengruppe B berechnet werden.