Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen:
·Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens
mit dem Zeitpunkt der Geburt.
· Ab dem 10. Lebensjahr sind Vergiftungen in der Kinder-Unfallversicherung
nicht mehr eingeschlossen.
·
Bis maximal zum 16. Lebensjahr können Kinder in die Kinder-Unfallversicherung
eintreten.
·
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kinder-Unfallversicherungstarif
und eine Umstellung auf den Erwachsenentarif wird nötig.
·
Sie können höchsten bis zum 63. Lebensjahr Unfallversicherungen mit
Beitragsrückgewähr abschließen.
·
Ab dem 65. Lebensjahr können Sie einen Neuabschluss für die private
Unfallversicherung nur noch mit Beitragszuschlag oder Leistungseinschränkung
(Wegfall der Mehrleistungen) eingehen.
·
Ab dem 75. Lebensjahr können Risiko-Unfallversicherungen nur auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch fortgeführt werden.