Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung

Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen:

·Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt.
· Ab dem 10. Lebensjahr sind Vergiftungen in der Kinder-Unfallversicherung nicht mehr eingeschlossen.
· Bis maximal zum 16. Lebensjahr können Kinder in die Kinder-Unfallversicherung eintreten.
· Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kinder-Unfallversicherungstarif und eine Umstellung auf den Erwachsenentarif wird nötig.
· Sie können höchsten bis zum 63. Lebensjahr Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr abschließen.
· Ab dem 65. Lebensjahr können Sie einen Neuabschluss für die private Unfallversicherung nur noch mit Beitragszuschlag oder Leistungseinschränkung (Wegfall der Mehrleistungen) eingehen.
· Ab dem 75. Lebensjahr können Risiko-Unfallversicherungen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch fortgeführt werden.