Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ändern, dann müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Allerdings nicht, wenn Sie Ihren Pflichtwehr-, Zivildienst oder Reserveübungen ableisten.
Wenn Sie in einen niedrigeren Tarif wechseln (z.B. Wechsel von Gefahrengruppe B nach A), dann müssen Sie nach Ablauf eines Monats ab Meldung nur noch den niedrigeren Beitrag zahlen.
Wechseln
Sie in einen höheren Tarif (z.B. Wechsel von A nach B), so besteht
noch zwei Monate nach dem Zeitpunkt der Änderung Versicherungsschutz zu
den niedrigen Beiträgen. Wenn Sie nach Ablauf dieser zwei Monate die Änderung
nicht angezeigt haben, dann vermindern sich im Schadenfall die Versicherungssummen
im Verhältnis zum erforderlichen Betrag.