| Verkehrs Schadensersatzrechtsschutz - Lexikon
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Verkehrs - Schadenersatz - Rechtsschutz
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen
(unabhängig von selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit)
zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz eines dem Anspruchsberechtigten
persönlich entstandenen Schadens.
Typische Schadenersatzansprüche sind die auf einem von einer anderen
Person
verursachten Verkehrsunfall beruhenden Erstattungsforderungen für Reparaturkosten,
Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigengebühren,
Abschleppkosten, Verdienstausfall wegen Körper- und Sachschäden,
Schmerzensgeld, Zins für Bankkredit sowie öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche
auf Grund eines ungerechtfertigen Entzuges der Fahrerlaubnis.
Im Rahmen des Fahrer-Rechtschutz fallen im Wesentlichen nur Körperschäden
und deren Folgen sowie Bekleidungsschäden unter den Schadenersatz-Rechtschutz,
so weit nicht für das Fahrzeug eine anderweitige Rechtschutz-Versicherung
besteht.
16.02.2005
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