| Ladung in Fahrzeug - Lexikon bei Makler24 |

Ladung (in Fahrzeug)
Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden
(z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände
des Fahrzeuges handelt.
Die Ladung ist im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitgeschützt. Handelt es
sich um Eigentum des Versicherten, ist dies im Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz
mitversichert. Handelt es sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten
(z.B. Transportgut), besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages
dieses Dritten.
16.02.2005
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