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Erfolgsaussichten
Genauer Wortlaut: "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Wird von der
Versicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten
regelmäßig unterstellt. Es sei denn, wesentliche Aspekte lassen
annehmen, dass das Begehren des Versicherten rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Übrigens: Der Versicherer hat kein Recht, Ihre Erfolgsaussichten in Straf-
und Ordnungswidrigkeiten -Verfahren oder in Disziplinar- und Standesrechtsangelegenheiten
zu prüfen.
16.02.2005
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