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Beamter
Für Beamte gibt es in der Rechtschutzversicherung Beitragsermäßigungen.
Den Sondertarif können in Anspruch nehmen:
· Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter von Behörden und überstaatlichen
sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen, sofern die Tätigkeit für
diese mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit beansprucht und sie eine Entlohnung
erhalten.
·
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (nicht Wehrpflichtige) sowie Angehörige
des Bundesgrenzschutzes.
·
Pensionäre und Rentner, die vor Eintritt in ihren Ruhestand den Sondertarif
für Beamte in Anspruch nehmen konnten und die nicht anderweitig berufstätig
sind.
·
versorgungsberechtigte Witwen des Personenkreises von a)-c), die nicht berufstätig
sind.
16.02.2005
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