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Baurisiko
Wenn Sie Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
sind, müssen Sie das sog. Baurisiko versichern. Wegen des üblicherweise
hohen Werte müssen Sie dieses gesondert absichern. Die folgenden Fälle
des Baurisikos sind nicht versichert:
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit:
·
Planung eines Bauvorhabens
·
Architektenvertrag
·
Erwerb eines Fertighauses
·
Erstellung einer Garage
·
Kauf von Baumaterial
·
steuerlichen Abschreibungen
·
Ausbau eines Dach- oder Kellergeschosses
·
Einbau von Möbeln, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden werden,
z.B. Küchen oder Schränke
·
Anbau eines Balkons
·
Ausbau von Stallungen
·
Veränderung von Tür- oder Fensterausmaßen
·
Finanzierung eines Grundstückserwerbs oder eines Bauvorhabens
Rechtsschutz besteht jedoch bei:
· Kauf eines sog. Altbaues (auch dann, wenn Baumängel Gegenstand
der Auseinandersetzung sind)
·
Kauf eines unbebauten Grundstücks, dessen Bebauung auch bei Abschluss
des Kaufvertrages nicht beabsichtigt ist
·
Auseinandersetzungen aus nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen geringeren
Umfanges, etwa bei Neueindeckung eines Daches, Anbringung eines zusätzlichen
Heizkörpers, Verlegung von Wasseranschlüssen, gartenbaulichen Anlagen
·
Auseinandersetzungen aus Bausparverträgen, die ohne beabsichtigten Kauf
eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles aus steuerlichen
Gründen abgeschlossen wurden.
16.02.2005
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