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Arbeitsverhältnis
Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt.
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses geht übrigens über den
Arbeitsvertrag hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzungen
bezüglich Arbeitgeber-Darlehen, Bereitstellung eines Dienstwagens u.ä.
Zum Arbeitsverhältnis gehören auch Auseinandersetzungen zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit
sein Arbeitsverhältnis berührt wird.
16.02.2005
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