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Arbeits-Rechtsschutz
Dieser wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung,
Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld
- aber auch Streitigkeiten der Arbeitnehmer untereinander.
Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes.
16.02.2005
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