| Arbietsmaschinen - Lexikon bei Makler24 |

Arbeitsmaschinen
Damit sind Maschinen bezeichnet, die vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen.
Sind sie nicht Kfz-zulassungspflichtig oder werden sie trotz prinzipieller
Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt (in Kiesgruben, auf Flughäfen
usw.), fallen sie wie stationäre Maschinen unter den Berufs-Rechtschutz.
Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst fahrbar sind oder von Motorfahrzeugen
mitgeführt werden, wie z.B. Walzen, Pflüge, Eggen. Rechtsschutz für
vertragliche Auseinandersetzungen setzt den Rechtsschutz für Vertrags-
und Sachenrecht voraus.
Sind die Arbeitsmaschinen als Kfz zugelassen (z.B. Hub- und Gabelstapler sowie
Geräteträger für Land- und Forstwirtschaft), werden sie wie
Sonderfahrzeuge behandelt und sind im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes zu
versichern.
16.02.2005
|