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Verwaltungsrecht
Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben
des Staates
(Bund und Länder) und der Kommunalorgane.
Rechtschutz besteht für:
·
Auseinandersetzungen wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung
der Fahrerlaubnis, soweit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte
zuständig sind;
·
dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen
Anstellungsverhältnissen;
·
Verfahren wegen Verletzung einer Vorschrift des Disziplinar- oder Standesrechtes;
steuer- und abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor Gerichten (Steuer-Rechtschutz
vor Gerichten);
·
öffentlich-rechtliche Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz).
16.02.2005
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