| Steuerrechtsschutz vor Gerichten Lexikon bei
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und
Verwaltungsgerichten über Abgaben; d.h. Steuern einschl. Zölle,
Beiträge und Gebühren. Das sind vornehmlich Einkommensteuer, Kfz-Steuer,
Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer,
Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer, Mehrwertsteuer. Also kein Rechtschutz
für vorgerichtliche Interessenwahrnehmung, z.B. Steuerberatung oder
Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.
16.02.2005
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