| Spezialstrafrechtsschutz für Unternehmen - Lexikon
bei Makler24 |

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Dieser Straf-Rechtsschutz ist ein spezielles Angebot für Firmen, deren
Inhaber sowie gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer. Mit diesem Angebot
soll den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen für strafrechtlichen
Bereiche im Zusammenhang mit der Produktgestaltung und dem Umweltschutz Rechnung
getragen werden.
Mit versichert sind außerdem die im Versicherungsschein genannten Personen
oder Personengruppen. Selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen
können im gleichen Umfang mitversichert werden.
Es handelt es sich dabei generell um einen Allgemeinen Straf-Rechtsschutz
mit folgenden Besonderheiten:
· Alle Risikoausschlüsse, die den Straf-Rechtsschutz betreffen,
können je nach Bedürfnis des versicherten Unternehmens einzeln oder
insgesamt aufgehoben werden;
· Die Versicherung ist zunächst unabhängig vom tatsächlichen
oder behaupteten Verschuldungsgrad des Betroffenen zur Leistung verpflichtet.
Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz ist dieser allerdings zur
vollen Rückzahlung der gezahlten Leistungen verpflichtet.
· Der Rechtsschutz-Fall gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Ermittlungsverfahren
gegen den Versicherten von der zuständigen Behörde eingeleitet wurde;
· Hinsichtlich des örtlichen Geltungsbereiches kann eine weltweite
Ausdehnung ebenso vereinbart werden wie eine Beschränkung auf Deutschland;
· Für Rechtsanwalts-Vergütungen und Sachverständigenkosten
kann jeweils die Erstattung des Mehrfachen der gesetzlichen Höchstgebühren
vereinbart werden;
· Ihre Versicherung übernimmt darlehensweise jede von Ihnen zu
stellende Kaution bis zu dem im Einzelfall festzulegenden Höchstbetrag;
· Alle gegnerischen Nebenklägerkosten fallen unter den Rechtsschutz,
vorausgesetzt, durch die Kostenübernahme wird die Einstellung des Strafverfahrens
erreicht.
16.02.2005
|