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Rechtsanwaltskosten
Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe
sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.
Gebühren richten sich (auch bei Beratungen) nach der Höhe des Streitwertes.
In Straf- und Sozialgerichtssachen gibt es Rahmengebühren. Kriterien für
die Bemessungsgrundlage: die Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit
der anwaltlichen Tätigkeit sowie die finanziellen Verhältnisse des
Versicherten.
Die Auslagen bestehen aus (meist pauschalierten) Postgebühren, Kopierkosten,
Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeldern.
Ihre Versicherung trägt grundsätzlich nur die Kosten eines mit der
Interessenwahrnehmung beauftragten Rechtsanwaltes. Erweist sich ein Anwaltswechsel
aus objektiven Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers
liegen als notwendig (etwa Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwalts, trägt
die Versicherung auch die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.
16.02.2005
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