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Obliegenheiten
Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis des
abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen Sie
vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als Versicherter
müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Man unterscheidet:
Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles.
Sie sind damit verpflichtet:
a) jede Erweiterung des versicherten Risikos dem Versicherer anzuzeigen, so
z.B. die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges im Verkehrs-Rechtsschutz. Bei
Verletzung einer solchen Obliegenheit kann Leistungsfreiheit oder -kürzung
eintreten;
b) jede Änderung, insbesondere Erhöhung der von der Versicherung übernommenen
Gefahr zu vermeiden; zum Beispiel auch Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne
Fahrberechtigung oder die Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges.
Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles:
Ist ein Fall für Ihren Rechtsschutz eingetreten, so sind Sie verpflichtet,
Ihrer Versicherung die Bearbeitung bzw. Prüfung zu ermöglichen und
zu erleichtern. Kommen Sie dem vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) oder
grobfahrlässig (besonders schweres Außerachtlassen der erforderlichen
Sorgfalt) nicht nach, kann die Versicherung die Leistung ganz zurückweisen.
16.02.2005
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