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Kaution
Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren.
Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden,
gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen
verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses
Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,- € zur Verfügung.
Beispiele:
Nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang wird in Rumänien
die Ausreise eines Versicherten von der Hinterlegung eines Betrages im Wert
von 5.000,- € abhängig gemacht.
In der Schweiz werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 200,- sfr
geahndet. Ein Versicherter muss daher eine Kaution von 300,- sfr hinterlegen.
Diese schließt die geschätzten Gerichtskosten ein.
Die im Ausland verlangten Kautionszahlungen dienen häufig der Absicherung
der Opfer eines Verkehrsunfalls. Es handelt sich dabei um Zivilkautionen, die
von der Haftpflichtversicherung zu tragen sind.
Als Versicherter müssen Sie die Kaution in vollem Umfang an Ihre Versicherung
zurückzahlen.
16.02.2005
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