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Gleichartige Fahrzeuge
Gleichartige Fahrzeuge nach ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind:
·
Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor,
·
Personenkraft- und Kombiwagen,
·
Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
·
Omnibusse,
·
Anhänger und Wohnwagen.
Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz aus: Es kann nämlich Rechtsschutz
auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt werden, sodass kein Rechtsschutz
für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte
Fahrzeuge des Versicherten besteht.
16.02.2005
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