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Geltungsbereich
Ihr Rechtsschutz erstreckt sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen
auf Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln). Er
besteht weiterhin in den außereuropäischen Mittelmeerländern
(Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien,
Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Das gilt auch für
sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches.
Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren)
eine Behörde mit Sitz in dem genannten Bereich zuständig sein.
Weltweiter Versicherungsschutz besteht bei einem maximal sechs Wochen dauernden,
nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt bis zu einem in den Bedingungen
festgelegten Höchstbetrag. Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung
im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen
Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden
oder Gebäudeteilen.
Eingeschränkt ist jedoch der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz
und Steuer-Rechtschutz, und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-Rechtsschutz
besteht Rechtschutz nur, wenn ein deutscher Rechtsanwalt den Rechtsrat erteilt.
16.02.2005
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