| Fahrererlaubnis - Lexikon bei Makler24 |

Fahrerlaubnis
Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen von Luft-
und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben sich aus der
amtlichen Bescheinigung (Führerschein).
Ersterwerber des Führerscheins erhalten Fahrerlaubnis auf Probe. Die
Probezeit dauert zwei Jahre, verlängert sich nach einem Verstoß um
weitere 2 Jahre. In dieser Zeit kann die Verwaltungsbehörde bei Verstößen
gegen Verkehrsbestimmungen nach ihrem Ermessen 3 unterschiedliche verkehrserzieherische
Maßnahmen anordnen. Für diese besteht uneingeschränkter Rechtschutz:
· Nachschulungskurs bzw. Aufbaukurs.
·
Wiederholung der Fahrprüfung.
·
Entzug der Fahrerlaubnis
Wichtig: Eine ausländische Fahrerlaubnis wird in der Bundesrepublik Deutschland
nicht unbefristet anerkannt.
16.02.2005
|