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Fahrer-Rechtsschutz
Schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden
und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und
Fußgänger.
Der Rechtschutz enthält:
· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz für persönliche Ansprüche
des Versicherten
· Gesundheits-, Bekleidungsschäden, Verdienstausfall - jedoch
kein Anspruch aus Fahrzeugbeschädigung,
· Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,
· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
· Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen.
16.02.2005
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