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Einstellung des Verfahrens
Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren können - wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür stimmen - jederzeit eingestellt werden. Die Kosten
des Verfahrens einschl. der Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung werden
dann generell der Staatskasse auferlegt. Das Gericht hat jedoch einen recht
großen Ermessensspielraum, eine andere Kostenentscheidung zu treffen
- und damit den Betroffenen selbst mit diesen Kosten zu belasten.
Diese Kosten trägt der Rechtsschutz, wenn eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wurde.
16.02.2005
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